Geschichte


Nach dem Ersten Weltkrieg wurde der Bundesrat aufgrund diverser parlamentarischer Vorstösse eingeladen die Frage zu prüfen, inwieweit den Luftseilbahnen in Gebirgsgegenden der gelegentliche, aber nicht gewerbsmässige Personentransport, unter bestimmten Voraussetzungen, zugestanden werden könne. Im Jahre 1932 entliess der Bundesrat gestützt auf diese Abklärungen die Kleinluftseilbahnen aus der eidgenössischen Konzessionspflicht (aus dem sogenannten Postregal) und gab damit den Weg für eine mehr oder weniger wilde Entwicklung im Bau von landwirtschaftlichen Luftseilbahnen frei. Die Bergkantone hatten früh die Möglichkeit erkannt, die die aufkommende Seilbahntechnik für die verstreuten Bergsiedlungen bot. Die geringen Baukosten, die Unempfindlichkeit gegen Schnee, der schnelle Transport und die einfache Bedienung brachten für manche Bergbauernfamilien eine entscheidende Aufwertung ihres Betriebes. 

Trotz der Zunahme der Kleinluftseilbahnen und Skilifte nach dem Zweiten Weltkrieg hatten die Kantone die Verfahren oft nur teilweise oder überhaupt nicht geregelt. Sie waren auch kaum in der Lage, die erforderlichen Kontrollen durchzuführen. Weil auch Unfälle nicht ausblieben, wurde die Schaffung einer grösseren Organisation dringlich. Das eidgenössische Post- und Eisenbahndepartement lud deshalb die interessierten Kantone auf den 4. November 1948 zu einer Konferenz ein, mit dem Auftrag, die Vorbereitungen zur Gründung eines interkantonalen Konkordates über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte zu treffen.

Trotz des unbestrittenen Bedürfnisses dauerte es bis zum 17. Juni 1955, bis der Bundesrat dem Konkordat die offizielle Genehmigung erteilen konnte. Der Grund dafür war, dass das Konkordat erst nach der Annahme durch wenigstens fünf Kantone operativ werden konnte. Glarus trat bereits am 4. Mai 1952 als erster Kanton bei, gefolgt von den Kantonen Wallis, St. Gallen und Schwyz im Jahre 1953. Mit dem Beitritt des Kantons Neuenburg am 9. Januar 1954 war dann das notwendige Quorum erreicht. Heute sind 20 Kantone und das assoziierte Fürstentum Liechtenstein im Konkordat vertreten, darunter die grossen "Seilbahnkantone" wie Wallis, Graubünden, Bern, Tessin, Uri und Waadt.