Inspektionen


Im Auftrag der Kantone werden bei den verschiedenen Anlagenkategorien durch die Kontrollstelle IKSS periodische Kontrollen durchgeführt. Dabei wird bei Pendelbahnen eine jährliche Inspektion durchgeführt. Dagegen werden die Skilifte in einem 2-jahres und die Kleinskilifte (Schlepplifte mit niedriger Seilführung) sowie Förderbänder in einem 4-jahres Rhythmus einer Inspektion unterzogen.